Nützliche Informationen und Geschäftsbedingungen
Alle nachfolgenden Informationen und Geschäftsbedingungen gelten für Reservierungen, die nach dem 01.11.2023 erstellt wurden.
Wir freuen uns, dass Sie dieses Dokument sowie unsere Allgemeinen Mietbedingungen gelesen haben, da wir Sie während Ihrer Reservierung bitten werden, zu bestätigen, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.
Index
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den digitalen Mietvertrag
2. Identifizierung des Fahrzeugvermieters
3. Online-Buchungsprozess
4. Angebote / Mietpreise
5. Zahlungsarten und Anzahlung
6. Schadensverantwortung und Versicherungsschutz
7. Kraftstoffpolitik
8. Mautgebühren / E-Maut
9. Optionale Extras (Ausstattung/Dienstleistungen)
10. Geografische Beschränkungen
11. Fahrer
12. Fahrzeugtypen
13. Fahrzeugabholung (Flughafen Porto)
14. Fahrzeugrückgabe (Flughafen Porto)
15. Fahrzeugabholung oder -rückgabe (Flughafen Porto) außerhalb der Geschäftszeiten (19:00 bis 09:00 Uhr)
16. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Autovermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den digitalen Mietvertrag
Der Mieter akzeptiert diesen Vertrag in digitaler Form und alle darin enthaltenen Klauseln so, als wäre er in physischer Form abgeschlossen worden, gemäß Dekretgesetz Nr. 47/2018, Artikel 9, Nr. 10.
Der Leasingnehmer erklärt, dass er eine digitale Version dieses Vertrags erhalten hat und verpflichtet sich, den Behörden auf Verlangen diesen digitalen Vertrag vorzulegen.
Das Vermietungsunternehmen kann nicht für das Versäumnis des Mieters, diesen digitalen Vertrag den Behörden vorzulegen, verantwortlich gemacht werden.
Identifizierung des Fahrzeugvermieters
Ihr Autovermieter ist OPORENT Lda. NIF 513090703 mit Hauptsitz in:
Av. Tomás Cabreira, Edif. Vistamar, Loja I, 8500-802 Portimão.
Telefon: (+351) 961761966 (Anruf aus dem nationalen Mobilfunknetz)
Ihre Reservierung kann bei der Abholung entweder in Papierform oder digital vorgelegt werden.
Ihre Reservierung kann bis 48 Stunden vor der Abholzeit kostenfrei storniert werden.
Online-Buchungsprozess
Schritte zur Online-Reservierung unter www.oporent.com
a) Reservierungsanfrage – Eingabe der Mietdaten des Kunden in das Buchungsformular, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort;
b) OPORENT-Angebot – Gemäß den vom Kunden eingegebenen Daten bietet OPORENT eine Liste aller verfügbaren Fahrzeugtypen mit dem jeweiligen Mietpreis und den entsprechenden Mietbedingungen an;
c) Annahme des OPORENT-Angebots – Nachdem der Kunde das Angebot ausgewählt hat, das seinen Bedürfnissen am besten entspricht, wird er gebeten, das Buchungsformular mit den persönlichen Daten des Fahrers auszufüllen und gegebenenfalls optionale Extras auszuwählen;
d) Reservierungsbestätigung – Der Kunde wird aufgefordert, seine Mietreservierung zu bestätigen und anzunehmen;
e) OPORENT Bestätigung und Benachrichtigung – OPORENT sendet dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail, die die Referenznummer und die Buchungsdetails enthält.
Angebote / Mietpreise
Die angegebenen Preise beinhalten unbegrenzte Kilometer in Portugal, alle Steuern und Zusatzgebühren (abhängig von Ihren Buchungsdetails), eine Haftpflichtversicherung, eine Teilkaskoversicherung (CDW) und eine Diebstahlversicherung (TW) mit einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung, die bei der Buchung angegeben wird, bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem der Kunde im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeugs haftet, sofern alle Mietbedingungen erfüllt sind.
Es gibt keine versteckten Gebühren.
Alle Kurse verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsarten und Einzahlung
OPORENT akzeptiert keine American Express, virtuelle Karten, Prepaid-Karten und Schecks.
Folgende Zahlungsmethoden werden für die Miete akzeptiert:
- Kredit-/Debitkarte VISA oder MasterCard auf den Namen des Hauptfahrers;
- Kasse
Als Kaution/Sicherheit wird eine Kreditautorisierung in Höhe der „Haftungsdeckung“ auf der Kreditkarte des Hauptfahrers angefordert . Diese Kreditautorisierung bleibt bis zum Ende der Mietzeit gültig. Sollte diese Autorisierung nicht möglich sein, kann die Anmietung verweigert werden.
Die Kreditkarte des Kunden wird im Computersystem autorisiert, um eventuell nach Beendigung der Mietzeit anfallende Gebühren zu ermöglichen.
Andere Zahlungs-/Einzahlungsformen werden nicht akzeptiert.
Schadenverantwortung und Versicherungsschutz
Die Haftungsgrenze ist der festgelegte Betrag, für den der Kunde im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeugs haften kann, vorausgesetzt, alle Klauseln der Mietbedingungen werden eingehalten.
Schäden an Reifen, Fenstern und Schlössern sind nicht durch die CDW- und SuperCDW-Deckung abgedeckt, sondern nur durch die TLW-Deckung.
Die Höhe der Haftung für Schäden ist in den jeweiligen Bedingungen der Reservierung/des Vertrags beschrieben.
Der Wert der SuperCDW- und/oder TLW-Schadensdeckungsleistungen ist in den jeweiligen Bedingungen der Reservierung/des Vertrags definiert.
Haftpflichtversicherung: 50.000.000 €.
Pannenhilfe inklusive.
Treibstoffpolitik
Das Fahrzeug muss am Ende der Mietzeit mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem es zu Beginn der Mietzeit betankt war. Bei Nichteinhaltung werden gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen zusätzliche Gebühren erhoben.
| Fahrzeuggruppen
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Preis für 1/8 der Kraftstoffdifferenz.
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| A, C1, E, F, J1, J2, J4, 0
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15,00 €
|
| H1, L1, 1, 2
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30,00 €
|
Mautgebühren / E-Maut
Gemäß Gesetzesdekret 84-C/2022 sind alle Mietwagen mit einem elektronischen Mauterfassungsgerät (DECP) ausgestattet. Der Kunde ist für die Zahlung aller Mautgebühren während der Mietdauer verantwortlich und kann diese ausschließlich an die Autovermietung entrichten. Für die Bereitstellung dieses Services erhebt die Autovermietung eine zusätzliche Gebühr namens ETOLL-Service (Preisangaben in den Mietbedingungen, Mautgebühren nicht inbegriffen ).
Die Mautgebühren sind vom Kunden am Ende der Mietzeit und danach auf Verlangen des Vermieters zu entrichten (je nach Verfügbarkeit der Mautdaten durch die Konzessionäre kann sich dieser Zeitraum auf bis zu 120 Tage verlängern). Der Mieter muss die angegebenen Zahlungsmittel aktiv halten und über ausreichende Deckung für die Einziehung verfügen.
Ist es unmöglich, die vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses angegebene Zahlungsmethode zu belasten, ist die Vermietungsgesellschaft verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Mieters an den Konzessionär weiterzugeben und sich damit von jeglicher weiteren Haftung zu befreien.
Optionale Zusatzausstattungen (Ausstattung/Dienstleistungen)
Die unten aufgeführten optionalen Extras für die Autovermietung können zum Zeitpunkt der Buchung oder am Schalter angefragt werden (je nach Verfügbarkeit).
| Name
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Beschreibung
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|
Zusätzlicher Fahrer |
Ermächtigt andere Fahrer zur Eintragung in den Mietvertrag. |
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Gebühr außerhalb der Geschäftszeiten |
Für Abholung und/oder Rückgabe zwischen 19:00 und 09:00 Uhr wird diese zusätzliche Gebühr erhoben. |
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Junger Fahrer |
Ermächtigt zur Vermietung an Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren. |
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ETOLL-Service |
Berechnung und Abrechnung der Mautgebühren auf portugiesischen Autobahnen. Mautgebühren sind nicht enthalten. |
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PAI |
Insassenunfallversicherung. Deckt Personenschäden aller Fahrzeuginsassen ab. |
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Grenzüberschreitend (Spanien) |
Ermächtigt das Fahrzeug zur Grenzüberquerung nach Spanien. |
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Babysitz (0 m bis 9 m) |
Babysitz für Babys von 0 bis 9 Monaten. |
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Babysitz (9 Monate - 4 Jahre) |
Babysitz für Babys von 9 Monaten bis 4 Jahren. |
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Kindersitzerhöhung (ab 4 Jahren) |
Sitz für Kinder ab 4 Jahren. |
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Einweggebühr |
Gebühr fällt an für Anmietungen, die an unterschiedlichen Orten beginnen und enden. |
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GPS-Navigationssystem |
GPS-Satellitennavigationsgerät. |
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Surfbrett-Softrack |
Weiche Dachhalterung zum Transport Ihres Surfbretts auf dem Autodach. |
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Verwaltungsgebühren |
Gebühren für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen und die Vermittlung in Streitfällen. |
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Standortgebühr |
Für Anmietungen außerhalb des Flughafens Porto fällt eine Gebühr an. |
Geografische Beschränkungen
Das Fahrzeug darf die Grenze nach Spanien nur überqueren; die entsprechenden Kosten sind in den jeweiligen Reservierungs-/Vertragsbedingungen angegeben. Die Genehmigung kann bei der Reservierung oder am Schalter beantragt werden.
Treiber
Alter
Fahrer müssen zwischen 26 und 99 Jahre alt sein.
Für Fahrer im Alter zwischen 21 und 25 Jahren fallen zusätzliche Gebühren an.
Fahrer, die die Altersgrenze nicht erfüllen, können kein Auto mieten.
Führerschein
Ein offizieller und originaler Führerschein, der vor mehr als einem Jahr von einem Land der Europäischen Union oder von Ländern, die den Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr (Genf von 1949 und Wien von 1968) beigetreten sind, sowie von Andorra, Angola, Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Marokko, Mosambik, São Tomé und Príncipe oder der Schweiz ausgestellt wurde.
Ausweise
Der Fahrer kann anhand eines Reisepasses oder Personalausweises eines Mitgliedstaates der Europäischen Union identifiziert werden.
Die Nichtvorlage der oben genannten Originaldokumente macht die Anmietung unmöglich.
Fahrzeugtypen
Die aufgeführten Modelle sind Beispiele aus den jeweiligen Kategorien. Wir können keine bestimmte Marke und/oder kein bestimmtes Modell garantieren, sondern nur ein Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie.
Fahrzeugabholung (Flughafen Porto)
Bei Ankunft am Flughafen Porto verlässt der Kunde das Gebäude durch den Ankunftsbereich. Dort bringt ihn unser kostenloser Shuttlebus zu unseren Einrichtungen (5 Minuten Fahrt), wo er den Mietvertrag unterzeichnen und das Fahrzeug abholen kann.
Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach dem in der Reservierung angegebenen Zeitpunkt abholt, wird dies als Nichterscheinen gewertet und das Fahrzeug steht wieder zur Verfügung.
Bei Fragen oder Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns bitte unter (+351) 961 761 966 (Anruf innerhalb des nationalen Mobilfunknetzes).
Fahrzeugrückgabe (Flughafen Porto)
Der Kunde muss das Fahrzeug an der unten angegebenen Adresse in unseren Einrichtungen zurückgeben und wird anschließend mit unserem Shuttlebus zurück zum Flughafen gebracht. Der Kunde sollte die für die Fahrzeugüberprüfung bei der Rückgabe benötigte Zeit berücksichtigen.
Der Kunde ist für das Fahrzeug verantwortlich, bis die Rückgabebestätigung abgeschlossen ist. Er darf das Fahrzeug nicht an einem anderen Ort als in unseren Räumlichkeiten abstellen, andernfalls verstößt er gegen den Mietvertrag und trägt alle damit verbundenen Kosten.
Bei einer Verspätung von 2 oder mehr Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet.
Bei Fragen oder Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns bitte unter (+351) 961 761 966 (Anruf aus dem nationalen Mobilfunknetz).
Die Adresse lautet:
OPORENT
Av. De Maria Vieira Neves da Cruz, 541
4470-222 Moreira
Tel.: +351 961 761 966
GPS: 41.2400732, -8.6543899
41º 14' 24” N
8° 39' 15” W
Google Maps – https://maps.app.goo.gl/8dJArxtPxcPQAvgm6
Fahrzeugabholung oder -rückgabe (Flughafen Porto) außerhalb der Geschäftszeiten (19:00 bis 09:00 Uhr)
Für alle Anmietungen mit Abholung oder Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten (zwischen 19:00 und 9:00 Uhr) wird die Gebühr für Anmietungen außerhalb der Geschäftszeiten erhoben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Autovermietung
1 - OBJEKT
OPORENT – Automóveis de Aluguer, Lda, im Folgenden Leasinggeber genannt, vermietet das Kraftfahrzeug, das in den besonderen Bedingungen des Mietvertrags (im Folgenden Mietvertrag genannt) näher beschrieben ist, an den in der ersten Klausel der besonderen Bedingungen genannten Kunden, im Folgenden Mieter genannt, zu den nachfolgenden Bedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 – FAHRZEUGABHOLUNG UND -RÜCKGABE
1. Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug in dem im Vertrag und im gemeinsamen Prüfbericht mit der Bezeichnung „Fahrzeugschadenkontrolle“ genannten Zustand hinsichtlich Nutzung und Sauberkeit sowie mit dem entsprechenden Zubehör und den dazugehörigen Dokumenten erhalten hat und verpflichtet sich, es in dem gleichen Zustand, in dem er es erhalten hat, am im Mietvertrag festgelegten Ort und Datum zurückzugeben.
2. Kraftstoffregelung: Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem es geliefert wurde. Dieser Wert ist in diesem Mietvertrag und im Überprüfungsbericht „Fahrzeugschadenkontrolle“ angegeben.
3. Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben, wird dies wie folgt berechnet:
a) Gruppen A, C1, E, F, J1, J2, 0: € 15 (inkl. MwSt.) für je 1/8 Kraftstoffdifferenz;
b) Gruppen H1, L1, 1, 2: € 30 (inkl. MwSt.) für je 1/8 Kraftstoffdifferenz.
4. Es erfolgt keine Rückerstattung für Kraftstoff, wenn das Fahrzeug mit einem höheren Kraftstoffstand als dem ursprünglichen Füllstand zurückgegeben wird.
5. Wird das Fahrzeug unter Verstoß gegen den Mietvertrag genutzt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, und der Mieter muss das Fahrzeug an den angegebenen Ort zurückbringen. Andernfalls wird ihm das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf seine Kosten entzogen.
6. Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss er sich 24 Stunden vor Ablauf des aktuellen Vertrags in den Geschäftsräumen des Vermieters aufhalten, um einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der der Genehmigung bedarf.
7. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Fahrgast gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, weder während noch nach der Mietzeit.
3 – FAHRZEUGNUTZUNG
1. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und sicherzustellen, dass es bei Nichtgebrauch ordnungsgemäß verschlossen und an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, ausreichend Kraftstoff zu tanken sowie alle im Fahrzeug installierten Sicherheitsvorrichtungen, sofern vorhanden, anzuschließen und sorgfältig zu benutzen.
2. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug in den folgenden Situationen weder selbst zu benutzen noch dessen Benutzung zu gestatten:
a) Personen oder Güter unter Verstoß gegen das Gesetz zu befördern;
b) Für Sportveranstaltungen oder Trainingseinheiten, ob offiziell oder nicht;
c) Durch eine Person, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer anderen Substanz steht, die direkt oder indirekt ihre Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt;
d) Von Personen, die seit weniger als einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sind, und von Personen, die nicht zum Fahren berechtigt sind, d. h. die nicht im Mietvertrag oder einem dem Mietvertrag beigefügten Dokument aufgeführt sind;
e) Außerhalb des portugiesischen Hoheitsgebiets, es sei denn, dies wird vom Vermieter ausdrücklich genehmigt;
f) Für die Platzierung von Werbung, Party- oder kommerziellen Erwähnungen oder Ähnlichem ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters;
g) Zur Beförderung von Personen oder Gütern im entgeltlichen Dienst, im Rahmen einer Untervermietung, Leihe oder Abtretung ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.
4 – FAHRZEUGREPARATUR UND -WARTUNG
Im Falle eines Schadens oder einer Panne am Fahrzeug können Reparaturen nur nach vorheriger Absprache mit dem Leasinggeber durchgeführt werden.
5 - DIENSTLEISTUNGEN
1. Der Mieter kann folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
a) CDW - Deckt alle Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ab, wobei der Mieter einen „Schadenshaftungsbetrag“ zu zahlen hat, der je nach Fahrzeugtyp variiert und in der an den Schaltern erhältlichen Tabelle aufgeführt sowie in den besonderen Bedingungen dieses Mietvertrags beschrieben ist;
b) Super CDW – Deckt alle Schäden am Fahrzeug (ausgenommen Reifen, Fenster und Schlösser) sowie den vollständigen oder teilweisen Diebstahl des Fahrzeugs ab, wobei der Leasingnehmer nicht zur Zahlung der „Schadenshaftung“ verpflichtet ist oder eine reduzierte „Schadenshaftung“ zahlen muss;
c) PAI – Deckt Personenschäden des Fahrers ab, wobei die Höchstbeträge 1.500,00 € (eintausendfünfhundert Euro) im Falle von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt und 15.000,00 € (fünfzehntausend Euro) im Falle von Tod oder Invalidität betragen;
d) TLW – Deckt Schäden an Reifen, Fenstern und Schlössern des Fahrzeugs ab, und der Leasingnehmer ist nicht verpflichtet, einen „Schadenshaftungsbetrag“ in Bezug auf diese Teile zu zahlen.
2. Der Leasingnehmer ist im Falle eines Unfalls verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) Melden Sie dem Vermieter und der Polizei unverzüglich alle Unfälle, Diebstähle, Raubüberfälle oder sonstige Vorkommnisse;
b) Die Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen sowie die Einzelheiten der Kfz-Haftpflichtversicherungen Dritter zu ermitteln;
c) Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne geeignete Maßnahmen zu dessen Schutz und Sicherung zu treffen;
d) Im Falle von Unfällen keine Verantwortung zu übernehmen oder sich schuldig zu bekennen;
e) Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Leasinggeber auf und übermitteln Sie einen detaillierten Bericht über den Unfall, einschließlich des von der Polizei aufgenommenen Unfallberichts sowie Angaben von beteiligten Dritten und Zeugen.
3. Nur der Leasingnehmer und/oder autorisierte Fahrer können von der Super CDW-, CDW-, PAI- und TLW-Deckung profitieren.
4. Auch wenn der Leasingnehmer eine Super CDW-, CDW-, PAI- und TLW-Deckung abgeschlossen hat, trägt er allein die Verantwortung für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs oder Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
5. Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, Fahrlässigkeit, Fahrens unter Alkoholeinfluss, Einfluss von Betäubungsmitteln oder Konsum von Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, und unter Verstoß gegen Ziffer 2 dieser Klausel, ist der Leasingnehmer für alle Reparaturkosten und Entschädigungen verantwortlich, die der Ausfallzeit des beschädigten Fahrzeugs entsprechen, auch wenn eine Super CDW- und/oder CDW-Deckung abgeschlossen wurde.
6. Das Fahrzeug verfügt nur während der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer über eine CDW- und/oder Super-CDW-Versicherung, es sei denn, die Mietdauer wird gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert. Der Vermieter lehnt in diesem Fall jegliche Verantwortung für Unfälle ab, die vom Mieter verursacht werden oder werden könnten, und zwar über die Mietdauer hinaus, da der Mieter allein und ausschließlich dafür verantwortlich ist.
6 – ZAHLUNGEN
1. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die aufgrund dieses Mietvertrags fälligen Beträge unverzüglich nach Aufforderung an den Vermieter zu zahlen, nämlich:
a) Der für die Anmietung des Fahrzeugs fällige Preis, abhängig von der Mietdauer und der jeweiligen Kilometerzahl, berechnet nach dem im Mietvertrag angegebenen Tarif;
b) Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit den in Ziffer 5 beschriebenen Dienstleistungen sowie alle anderen anfallenden Kosten gemäß dem in den besonderen Bedingungen dieses Mietvertrags festgelegten Tarif oder den Tarifen;
c) Sämtliche Steuern und Gebühren, die bei der Anmietung des Fahrzeugs anfallen, oder der vom Leasinggeber festgelegte Betrag zur Erstattung dieser Steuern;
d) Sämtliche Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Einzug der vom Mieter aufgrund dieses Mietvertrags geschuldeten Zahlungen entstehen;
e) Sämtliche Mautgebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs während der Mietdauer anfallen.
2. Für alle Rechnungen, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich maximal zulässigen Zinssatzes an.
3. Im Falle eines Unfalls, für den der Leasingnehmer verantwortlich ist, zahlt er als Verwaltungskosten im Rahmen des jeweiligen Verfahrens 100,00 € (einhundert Euro) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Um die Einhaltung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen zu gewährleisten, leistet der Mieter als Kaution eine Belastung seiner Kreditkarte in Höhe des im Mietvertrag genannten Betrags und ermächtigt den Vermieter ausdrücklich, die Kreditkarte mit den fälligen Beträgen zu belasten.
7. Verwaltungsgebühren
Wird der Vermieter aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder eines rechtswidrigen Verhaltens des Mieters benachrichtigt, und zwar ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Mieters, so ist der Mieter verpflichtet, als Verwaltungskosten einen Betrag von 25 € (fünfundzwanzig Euro) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer für die den betreffenden Stellen übermittelten Informationen während und nach der Dauer des Mietverhältnisses zu zahlen.
8 – EINGESETZTE HAUSHALTSVERSAMMLUNG
Die Parteien vereinbaren die im Mietvertrag angegebenen Adressen für jegliche Kontaktaufnahme, insbesondere für die Zustellung von Vorladungen oder Benachrichtigungen.
Dieser Mietvertrag unterliegt portugiesischem Recht, und für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand Portimão zuständig.
Verbraucher können sich im Falle einer Streitigkeit gemäß Art. 18 des Gesetzes 144/2015 auch an die folgende alternative Verbraucherstreitbeilegungsstelle wenden:
CIMAAL – Informations-, Medien- und Schiedsgericht für Verbraucherkonflikte an der Algarve
Adresse: Edifício Ninho de Empresas, Estrada da Penha 8005-131 FARO
Telef. +351 289 823 135 E-Mail: info@consumoalgarve.pt
Web: www.consumoalgarve.pt
Weitere Informationen finden Sie unter www.consumidor.pt
9 – INFORMATIONEN UND KLARSTELLUNGEN
Der Mieter bestätigt, dass ihm alle in diesem Mietvertrag enthaltenen Klauseln rechtzeitig und ausdrücklich mitgeteilt und erläutert wurden und dass er diese kennt und an sie gebunden ist, und unterzeichnet daher diesen Mietvertrag.
10 – PERSONENBEZOGENE DATEN
1. OPORENT, Automóveis de Aluguer, Lda mit NIPC 513090703 und Hauptsitz in Avenida Tomás Cabreira, Edifício Vistamar, Loja I, 8500-802 Portimão (Portugal), mit E-Mail-Adresse reservas@oporent.com und Telefon 961761966 (nationaler Mobilfunknetzanruf), verarbeitet als Datenverantwortlicher die in diesem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
a) Rechnungsstellung: Es werden personenbezogene Daten erhoben, damit OPORENT die bestellten und/oder vertraglich vereinbarten Waren und/oder Dienstleistungen in Rechnung stellen und somit seinen nachfolgenden Buchhaltungs- und Steuerpflichten gemäß CIRC und CIVA sowie anderen Rechtsvorschriften nachkommen kann;
b) Kundenverwaltung: Es werden personenbezogene Daten erhoben, damit OPORENT die administrative Verwaltung der Beziehung zu seinen Kunden durchführen und diese bei zukünftigen Reservierungen/Vermietungen verwenden kann;
c) Inkasso und Zahlungsmanagement: Es werden personenbezogene Daten erhoben, um OPORENT eine effiziente Verwaltung der Zahlungen und den Einzug ausstehender Beträge zu ermöglichen.
2. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nicht nur eine grundlegende Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrags, sondern begründet auch eine rechtliche Verpflichtung. OPORENT kann die bestellten und/oder vertraglich vereinbarten Waren und/oder Dienstleistungen nicht erbringen, wenn die Bereitstellung personenbezogener Daten verweigert wird.
3. OPORENT wird die personenbezogenen Daten an die folgenden Stellen übermitteln:
a) Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmakler, zur Regulierung von Unfällen oder zur Pannenhilfe;
b) Konzessionsnehmer, Unterkonzessionsnehmer, Mautgebühreneinzugsunternehmen und Unternehmen für die Verwaltung der elektronischen Mauterhebung zur Fahreridentifizierung gemäß Artikel 10 des Gesetzes 25/2006;
c) Steuerbehörde, um ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem CIRC und CIVA sowie anderen Rechtsvorschriften ergeben;
d) Unternehmen, die OPORENT mit der Erbringung von Kommunikations-, Marketing- und Werbedienstleistungen beauftragt;
e) Rechtsdienstleister, die von OPORENT beauftragt werden, Dienstleistungen juristischer Art zu erbringen, insbesondere die Vertretung in Streitigkeiten und/oder Gerichtsverfahren und/oder die Beitreibung von Forderungen;
f) Polizei und Justizbehörden im Falle von Streitigkeiten und/oder Rechtsstreitigkeiten und/oder Forderungseinzug und/oder Geldbußen gemäß Artikel 171 des Código da Estrada;
g) Elektronische Zahlungssysteme für die Zahlungsabwicklung, Retouren und Streitbeilegung;
h) Reisebüros/Reiseveranstalter/Handelsvermittler, die in der Vertragsbeziehung mit dem Mieter interagiert haben.
4. Personenbezogene Daten werden für folgende Zeiträume aufbewahrt:
a) Für Rechnungszwecke werden die Daten gemäß Nr. 4, Artikel 123 des CIRC für zehn (10) Jahre aufbewahrt, außer im Falle eines Rechtsstreits, in dem die Daten bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert werden.
b) Zum Zwecke der Verwaltung von Inkasso und Zahlungen bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge oder der vollständigen Vollstreckung eines gerichtlichen Zahlungsbeschlusses.
5. Personenbezogene Daten werden auf Servern und/oder Datenbanken von OPORENT in der Europäischen Union gespeichert.
6. Als Inhaber personenbezogener Daten können Sie von OPORENT schriftlich unter der E-Mail-Adresse reservas@oporent.com Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit verlangen.
a) Dass OPORENT zusätzliche Informationen anfordern kann, die zur Bestätigung der Identität des Dateneigentümers erforderlich sind;
b) Von OPORENT rechtlichen Verpflichtungen;
c) Und das Recht, eine Beschwerde bei der Kontrollbehörde einzureichen.
7. OPORENT, Lda wird niemals personenbezogene Daten seiner Kunden an Dritte zum Zwecke des Marketings/Vertriebs/Verkaufs seiner Waren/Dienstleistungen verkaufen oder weitergeben.
8. Der Mieter willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten an ARAC (Verband der fahrerlosen Autovermietungsbranche) zur Speicherung in einer Datenbank im Falle von Verstößen übermittelt werden. Die Rücksprache kann mit der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle erfolgen.
9. Der Mieter ist sich bewusst, dass das Fahrzeug mit einem Ortungsgerät (GPS) ausgestattet ist, das im Falle eines Verstoßes gegen den Mietvertrag verwendet werden kann.
